10.08.2026 8 Minuten Lesezeit

Bilder und Inhalte aus Google entfernen lassen

Bilder oder Inhalte aus Google entfernen lassen: welche Rechtsgrundlage wann greift (DSGVO Art. 17 oder DMCA), warum Suchmaschine und Quellseite parallel angegangen werden müssen, und was das kostet.
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Man gibt den eigenen Namen in eine Suchmaschine ein und findet etwas, dem man nie zugestimmt hat: ein Foto, das jemand anderes veröffentlicht hat, ein altes Profil, das wieder auftaucht, oder ein Bild auf einer Seite, von der man noch nie gehört hat. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen lässt sich das entfernen.

Was sich entfernen lässt, und was nicht

Realistisch entfernbar sind vor allem: Bilder, an denen Sie die Rechte halten oder auf denen Sie erkennbar sind, personenbezogene Daten ohne öffentliches Interesse, Inhalte aus gehackten oder kompromittierten Accounts, gefälschte Profile und Deepfakes sowie veraltete Informationen, die keinen Bezug zur Gegenwart mehr haben.

Schwieriger wird es bei Inhalten mit nachweisbarem öffentlichem Interesse, bei aktueller Berichterstattung und bei Gerichtsentscheidungen. Wer Ihnen hier pauschale Löschung verspricht, verspricht zu viel. Wir sagen vorab, was realistisch ist.

DMCA und DSGVO Art. 17: zwei Rechtswege zur Entfernung von Inhalten

Zwei Rechtswege: DMCA und DSGVO Art. 17

Ob eine Anfrage bearbeitet oder ignoriert wird, entscheidet sich an der Rechtsgrundlage. Es gibt im Kern zwei:

DMCA-Meldung (Urheberrecht). Greift, wenn Sie die Urheberin oder der Urheber des Bildes sind, also etwa bei einem Selfie oder eigenen Aufnahmen. Sie ist international etabliert, wird von Hosting-Anbietern und Suchmaschinen routiniert bearbeitet und wirkt meist schnell.

Löschantrag nach Art. 17 DSGVO (Recht auf Vergessenwerden). Greift unabhängig davon, wer das Bild aufgenommen hat, sobald es um personenbezogene Daten geht und kein überwiegendes berechtigtes Interesse an der Speicherung besteht. Der breitere Weg, wenn Ihnen das Urheberrecht nicht zusteht.

In vielen Fällen ist beides zulässig. Dann wird parallel eingereicht, weil unterschiedliche Plattformen unterschiedlich schnell auf die jeweilige Grundlage reagieren.

Suchmaschine und Quellseite: warum beides nötig ist

Eine Entfernung besteht aus zwei getrennten Schritten, die oft verwechselt werden.

De-Indexierung entfernt Link und Vorschaubild aus den Suchergebnissen. Der Inhalt bleibt auf der Webseite bestehen, ist aber über eine Namenssuche nicht mehr auffindbar. Das wirkt am schnellsten und löst in der Praxis den größten Teil des Problems, weil kaum jemand Inhalte findet, die nicht ranken.

Löschung an der Quelle entfernt die Datei tatsächlich vom Server. Das ist die nachhaltigere Lösung, dauert aber länger und hängt von der Kooperation der Seite ab.

Wer nur eines von beidem verfolgt, bleibt verwundbar: Eine reine De-Indexierung lässt die Datei online, eine reine Quellenlöschung lässt oft Cache-Einträge und Vorschaubilder in den Suchergebnissen zurück. Deshalb laufen beide Wege parallel.

So läuft eine Entfernung ab

  1. Vertrauliche Erstaufnahme. Sie sagen uns, was wo zu finden ist, oder wir helfen beim Aufspüren. Sie müssen die Situation kein zweites Mal erklären.
  2. Rechtliche Einordnung. Für jeden einzelnen Inhalt wird der passende Weg bestimmt: DMCA, DSGVO oder beides. Eine falsch begründete Anfrage wird ignoriert, eine korrekt begründete bearbeitet.
  3. Koordinierte Einreichung. Webseite, Hosting-Anbieter beziehungsweise CDN und Suchmaschinen werden gleichzeitig kontaktiert, damit der Inhalt nicht einfach eine Ebene weiterwandert.
  4. Nachverfolgung und Überwachung. Jede Anfrage wird bis zur Erledigung verfolgt, danach wird weiter beobachtet.

Wenn eine Seite nicht reagiert

Viele Seiten sind bewusst so gebaut, dass eine Löschung mühsam wird: kein Impressum, kein funktionierendes Kontaktformular, keine Antwort. Dann wird eskaliert, an den Hosting-Anbieter, den CDN-Betreiber oder die Domain-Registrierungsstelle. Parallel läuft die De-Indexierung bei den Suchmaschinen weiter, die unabhängig von der Quellseite entscheiden.

Was wir von Ihnen brauchen

Damit eine Löschanfrage überhaupt bearbeitet wird, müssen Plattformen und Suchmaschinen sicher sein, dass die Anfrage von der betroffenen Person selbst oder in deren Auftrag kommt. Andernfalls könnte jeder beliebige Inhalte über andere entfernen lassen. Deshalb brauchen wir zwei Dokumente:

  • Eine Vollmacht, mit der Sie uns beauftragen, in Ihrem Namen tätig zu werden. Wir stellen Ihnen dafür eine fertige Vorlage bereit, Sie unterschreiben sie digital.
  • Eine Ausweis- oder Passkopie zum Identitätsnachweis. Schwärzen Sie darauf alles, was nicht benötigt wird: Sichtbar bleiben müssen nur Ihr Name, Ihr Lichtbild und die Dokumentennummer. Ausweisnummer im Detail, Geburtsdatum, Adresse und maschinenlesbare Zeile dürfen Sie unkenntlich machen.

Diese Dokumente werden ausschließlich für die Löschanträge verwendet, verschlüsselt übermittelt und nach Abschluss des Falls gelöscht. Wir geben sie nicht an Dritte weiter, mit Ausnahme der Stellen, bei denen der jeweilige Antrag eingereicht wird, und auch dort nur, soweit es zwingend erforderlich ist.

Warum Überwachung dazugehört

Entfernte Inhalte tauchen im Netz gerne wieder auf: über Spiegelseiten, erneute Uploads oder Aggregatoren, die alte Datenbestände neu veröffentlichen. Ohne anschließende Beobachtung merkt man das oft erst Monate später. Deshalb endet die Arbeit nicht mit der ersten Bestätigung, sondern läuft als laufende Kontrolle weiter.

Für wen das relevant ist

Privatpersonen, deren private Aufnahmen ohne Zustimmung verbreitet wurden, etwa nach einem gehackten Account, durch eine frühere Beziehung oder über Seiten, die Inhalte ungefragt übernommen haben. Ebenso bei gefälschten Profilen, Deepfakes und alten Inhalten, auf deren Löschung ein Anspruch besteht.

Unternehmen und Führungskräfte, die steuern müssen, was zu Geschäftsführung, Mitarbeitenden oder Marke im Netz sichtbar ist: unautorisierte Verwendung von Unternehmensfotos, ehemalige Mitarbeitende auf alten Marketingseiten, Fake-Profile oder überholte Inhalte.

Was kostet die Entfernung?

Bei uns gilt ein Festpreis von 2.000 Euro für bis zu 200 Bilder oder URLs pro Fall. Ein Preis, keine Zusatzkosten pro Seite, keine Überraschungen auf der Rechnung. Umfangreichere Fälle erhalten vorab ein klares individuelles Angebot.

Häufige Fragen
01
Kann man Fotos wirklich aus Google entfernen lassen?
Ja. Google, Bing und andere Suchmaschinen haben eigene Verfahren für Inhalte, die Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Die Entfernung aus den Suchergebnissen gelingt dabei oft schneller als von der Quellseite selbst, weshalb beide Wege parallel verfolgt werden sollten.
02
Können alte Partnerbilder, gehackte Accounts oder geleakte private Aufnahmen entfernt werden?
Ja, und rechtlich ist das oft der stärkste Fall. Für intime Aufnahmen, die ohne Einwilligung verbreitet wurden, haben Google, Bing und die großen Plattformen eigene, beschleunigte Verfahren. Haben Sie das Bild selbst aufgenommen, kommt zusätzlich das Urheberrecht dazu. Wir bearbeiten diese Fälle diskret und ohne Rückfragen zur Vorgeschichte.
03
Was ist der Unterschied zwischen DMCA und DSGVO-Löschantrag?
DMCA greift beim Urheberrecht, also wenn Sie das Bild selbst aufgenommen haben. Der Löschantrag nach Art. 17 DSGVO greift breiter bei personenbezogenen Daten, unabhängig davon, wer fotografiert hat, solange kein überwiegendes berechtigtes Interesse an der Speicherung besteht.
04
Was kostet es, Inhalte aus dem Internet entfernen zu lassen?
Bei uns gilt ein Festpreis von 2.000 Euro für bis zu 200 Bilder oder URLs pro Fall, ohne Zusatzkosten pro Seite. Umfangreichere Fälle bekommen vorab ein individuelles Angebot, damit vor Beginn klar ist, womit zu rechnen ist.
05
Wie lange dauert die Entfernung?
Das hängt von der Plattform ab. Manche Entfernungen bei Suchmaschinen und Hosting-Anbietern sind innerhalb weniger Tage erledigt, andere dauern deutlich länger, besonders bei unkooperativen Seiten. Sie werden in jeder Phase informiert, und nach der Entfernung wird weiter überwacht.
06
Was, wenn die Webseite nicht reagiert?
Dann wird eskaliert: an den Hosting-Anbieter, den CDN-Betreiber oder die Domain-Registrierungsstelle. Zusätzlich läuft die De-Indexierung bei den Suchmaschinen weiter, denn diese entscheiden unabhängig davon, ob die Quellseite antwortet.
07
Wird der Fall vertraulich behandelt?
Vollständig. Jeder Fall wird von der ersten Aufnahme bis zum Abschluss diskret behandelt, mit einer festen Ansprechperson. Sie müssen die Situation nicht wiederholt gegenüber wechselnden Personen erklären.

Sie haben etwas gefunden, das dort nicht hingehört? Schreiben Sie uns, was Sie beschäftigt. Die Erstaufnahme ist vertraulich und unverbindlich: Kontakt aufnehmen.

Gehen Sie den ersten Schritt zu einer besseren digitalen Strategie.
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